top of page

Unsere Dienstleistung

Konformität

Risikominderung_nach_EN ISO 12100_2.png

CE-Kennzeichnung und Maschinenrichtlinie

konform & sicher

Damit Ihre Maschine geltenden EU-Richtlinien entspricht ist eine vorgeschriebene Reihenfolge einzuhalten. Somit kann diese sicher und rechtskonform betrieben werden.

​

Schritte zur rechtskonformen Maschine gem. Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG:

  1. Einstufung des Erzeugnisses

  2. Anwendung weiterer Richtlinien klären

  3. Freiwillige Anwendung von Normen klären

  4. Risikobeurteilung durchführen

  5. Technische Unterlagen zusammenstellen (beinhaltet die Betriebs- bzw. Montageanleitung)

  6. Verfahren für Erzeugnis nach Anhang IV (MRL) klären

  7. Interne Fertigungskontrolle

  8. CE-Kennzeichnung anbringen und Konformitätserklärung ausstellen

Unsere Dienstleistungen

CE-Kennzeichnung und Maschinenrichtlinie (MRL)

Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung von Fragen rund um die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine.

​

Häufig gestellte Fragen zur Maschinenrichtlinie:

  • Was ist eine vollständige / unvollständige Maschine?

  • Wer ist Hersteller / Inverkehrbringer?

  • Wie und wann wird eine Risikobeurteilung durchgeführt?

  • Welche Verfahren zur Risikominderung müssen angewendet werden (z.B.: EN ISO 12100)?

  • Welche Normen sind anzuwenden und was ist der Unterschied zwischen A-/B1-/B2- und C-Normen?

  • Was muss eine technische Dokumentation enthalten?

  • Wann ist eine Betriebsanleitung und wann eine Montageanleitung vorgeschrieben?

  • Was ist eine EU-Konformitätserklärung und was muss sie enthalten?​

RB_Ablauf_m_gef_auszug.png
bottom of page